Bei Kindesmisshandlung muss von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten ausgegangen werden, da die Tat in erster Linie in der Familie verübt wird und die Opfer noch zu klein und zu hilflos sind, um auf sich aufmerksam zu machen. Knapp 80% der misshandelten Jungen und Mädchen sind unter sechs Jahren alt.
Das bedeutet, dass den Kindertagesstätten bei Prävention und Intervention von Gewalt eine wichtige gesellschaftliche Schlüsselfunktion zukommt.
Die Erzieher*Innen vor Ort brauchen die Kompetenz, die Kinderrechte in ihre Arbeit zu integrieren, die Sensibilität, eine Gefahrenlage zu erkennen und die Bereitschaft, sich persönlich und methodisch weiter zu entwickeln.
Handlungsgrundlage und Rahmen hierfür bildet ein gemeinsam erarbeitetes (Schutz-) Konzept und eine spezifizierte Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte.
team mevissen unterstützt Sie auf Ihrem Weg zum „Kompetenzort für Kinderschutz“.
Wir handeln nicht nach „Gießkannenprinzip“, sondern in enger Abstimmung mit Trägerinstitution und Kita. Unsere Stärke ist es hierbei, dass wir uns zu 100% auf Ihre Situation einstellen und Ihre Vorarbeit zum Thema Kinderschutz berücksichtigen.
Sie haben noch kein fertiges Schutzkonzept für Ihre Kita erstellt?
-> Entwicklung und Implementierung
Sie haben schon ein vollständiges Schutzkonzept für Ihre Kita erarbeitet?
Sie brauchen Unterstützung für die Bewältigung konkreter Situationen?
Die Kita ist einer der zentralen Orte für Kindeswohl und Kinderschutz. Die Erzieher*Innen haben neben den Eltern oftmals den größten Einfluss auf die Entwicklung der Kinder.
Die Rechtsprechung hierzu ist klar: Seit 2012 schreibt das Bundeskinderschutzgesetz vor, dass alle Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Das Ziel: Alle Kitas sollen ein sicherer Ort für Kinder sein. Eine Vorgabe ist die Erarbeitung eines eigenen Schutzkonzeptes.
Die Erarbeitung und Implementierung eines Schutzkonzeptes ist eine aufwändige Maßnahme, weil sie ganz unterschiedliche Ziele verfolgt: